Erleichterung bei der Besuchsregelung (ab 01. März 2023)
Sehr geehrte Besucher*innen,
ab 01. März gelten die lang ersehnten erleichterten Besuchsregelungen, wie folgt:
• die Testpflicht entfällt: Es müssen vorab keine Tests mehr durchgeführt werden, um unsere Einrichtung zu betreten.
• Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen besteht nur mehr in den öffentlichen Bereichen unseres Hauses.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass für Mitarbeiter*innen und ehrenamtlich Tätige die Maskenpflicht komplett entfällt. Zu Ihrer und unserer Sicherheit testen sich unsere Mitarbeiter*innen in den Erkältungsmonaten weiterhin zweimal wöchentlich.
Mit Bitte um Beachtung.
gez. Monika Sandbichler
Geschäftsführerin / Einrichtungsleitung